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Algorithmen-basierte Überwachungstechnologien und ihre Auswirkungen auf Patentschutz


Core Concepts
Die Studie untersucht, ob algorithmenbasierte Überwachungstechnologien aufgrund ihrer potenziellen Menschenrechtsverletzungen vom Patentschutz ausgenommen werden sollten. Sie kommt zu dem Schluss, dass dies in den meisten Fällen nicht wünschenswert ist, da das Patentsystem nicht geeignet ist, die Auswirkungen der Nutzung solcher Technologien zu bewerten. Stattdessen könnte die Offenlegungsfunktion des Patentsystems dazu beitragen, die Intransparenz rund um den Einsatz algorithmenbasierter Überwachung abzubauen.
Abstract
Die Studie untersucht, ob algorithmenbasierte Überwachungstechnologien aufgrund ihrer potenziellen Menschenrechtsverletzungen vom Patentschutz ausgenommen werden sollten. Zunächst wird dargelegt, dass algorithmenbasierte Überwachungstechnologien weit verbreitet sind und erhebliche Risiken für Menschenrechte wie Privatsphäre, Diskriminierung und Meinungsfreiheit bergen. Zudem haben diese Technologien einen Dual-Use-Charakter und sind durch ein mehrstufiges "Black-Box-Problem" gekennzeichnet, das ihre Transparenz und Rechenschaftspflicht erschwert. Anschließend wird analysiert, ob der ordre public-Vorbehalt des Patentrechts (Art. 53(a) EPÜ) eine Möglichkeit bietet, solche Patente auszuschließen. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass dies nur in seltenen Fällen möglich ist, da der Vorbehalt sehr eng ausgelegt wird und sich primär auf offensichtlich sittenwidrige Erfindungen bezieht. Technologien mit Missbrauchspotenzial fallen in der Regel nicht darunter. Stattdessen könnte die Offenlegungsfunktion des Patentsystems dazu beitragen, mehr Transparenz über die Entwicklungen im Bereich der algorithmenbasierten Überwachung zu schaffen. Patentdaten können von Forschern und Regulierungsbehörden genutzt werden, um Einblicke in diese Technologien zu gewinnen und mögliche Risiken zu identifizieren. Daher sollte der Fokus eher darauf liegen, den Informationsgehalt von Patenten zu erhöhen, anstatt den Patentschutz auszuweiten.
Stats
Die Studie enthält keine spezifischen Statistiken oder Zahlen, die extrahiert werden könnten.
Quotes
"Algorithmic surveillance can be viewed to pose wide-ranging risks on human rights, starting from its capacity to violate with rights to privacy (Art. 7 CFREU) and data protection (Art. 8 CRFEU) where the limitation is not justified (Art. 52 CFREU)." "Algorithmic surveillance methods in themselves can also be deemed to interfere with human dignity (Art. 1 CFREU) as well as rights to physical or mental integrity of a person (Art. 2 (1) CFREU)." "The multi-layered black-box problem of algorithmic surveillance makes it difficult to scrutinize the misuses of the technology, even where national laws set conditions for their use for example through by regulating the processing of personal data and setting conditions for national intelligence through initiatives to regulate AI."

Key Insights Distilled From

by Alina Wernic... at arxiv.org 04-09-2024

https://arxiv.org/pdf/2404.05534.pdf
Ordre public exceptions for algorithmic surveillance patents

Deeper Inquiries

Welche Rolle könnten andere Rechtsinstrumente wie das Datenschutzrecht oder Regulierungen zu Künstlicher Intelligenz spielen, um die Risiken algorithmenbasierter Überwachungstechnologien zu adressieren?

In Bezug auf die Risiken algorithmenbasierter Überwachungstechnologien könnten andere Rechtsinstrumente wie das Datenschutzrecht und Regulierungen zu Künstlicher Intelligenz eine entscheidende Rolle spielen. Das Datenschutzrecht kann dazu beitragen, die Verarbeitung sensibler Daten durch diese Technologien zu regulieren und sicherzustellen, dass die Privatsphäre und die Rechte der Betroffenen geschützt werden. Regulierungen zu Künstlicher Intelligenz könnten spezifische Anforderungen und Standards für den Einsatz von Überwachungsalgorithmen festlegen, um sicherzustellen, dass sie ethisch und rechtskonform eingesetzt werden. Durch die Kombination dieser Rechtsinstrumente können die Risiken von algorithmischen Überwachungstechnologien besser adressiert und kontrolliert werden.

Wie könnte man den Informationsgehalt von Patenten so gestalten, dass er für Forscher und Regulierungsbehörden möglichst wertvoll ist, ohne dabei die Innovationsanreize des Patentsystems zu untergraben?

Um den Informationsgehalt von Patenten für Forscher und Regulierungsbehörden wertvoller zu gestalten, ohne die Innovationsanreize des Patentsystems zu untergraben, könnten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine Möglichkeit wäre die Einführung von spezifischen Anforderungen an die Offenlegung von Informationen in Patenten im Bereich der algorithmischen Überwachungstechnologien. Dies könnte dazu beitragen, dass relevante Daten und Details zu den Technologien transparenter und zugänglicher sind. Darüber hinaus könnten Forscher und Regulierungsbehörden Zugang zu einer zentralen Datenbank erhalten, die Patentinformationen zu diesen Technologien bündelt und strukturiert. Dies würde es ermöglichen, relevante Entwicklungen zu verfolgen und fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne die Innovationsanreize des Patentsystems zu beeinträchtigen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Entwicklung und den Einsatz algorithmenbasierter Überwachungstechnologien stärker an menschenrechtlichen Prinzipien auszurichten, ohne dabei die technologische Weiterentwicklung zu behindern?

Um die Entwicklung und den Einsatz algorithmenbasierter Überwachungstechnologien stärker an menschenrechtlichen Prinzipien auszurichten, ohne die technologische Weiterentwicklung zu behindern, könnten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine Möglichkeit wäre die Einführung von ethischen Leitlinien und Standards für die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologien, die auf menschenrechtlichen Prinzipien basieren. Regulierungsbehörden könnten Anreize schaffen, die die Einhaltung dieser Standards belohnen und Verstöße sanktionieren. Darüber hinaus könnten Forschungsinstitute und Unternehmen verpflichtet werden, eine ethische Bewertung ihrer Technologien vorzunehmen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Menschenrechten stehen. Durch diese Maßnahmen könnte sichergestellt werden, dass algorithmische Überwachungstechnologien verantwortungsbewusst entwickelt und eingesetzt werden, ohne den Fortschritt in diesem Bereich zu hemmen.
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